Gestritten hatten ein Einzelhandelsbetrieb und seine Mitarbeiterin. Das Unternehmen gehört zu einem Konzernverbund, für den eine Konzernbetriebsvereinbarung gilt. Diese regelt seit 2021 die Einführung und Anwendung eines digitalen Mitarbeiterpostfachs, über das alle Personaldokumente, insbesondere Entgeltabrechnungen, durch einen externen Anbieter in einem digitalen Mitarbeiterpostfach bereitgestellt werden. Dort sind die Dokumente von den Beschäftigten über einen passwortgeschützten Online-Zugriff abrufbar. Mitarbeiter, die keine Möglichkeit haben, über ein privates Endgerät auf die hinterlegten Dokumente zuzugreifen, können die Unterlagen im Unternehmen einsehen und ausdrucken.
Ab 2022 nur noch elektronisch
Auf Basis der Konzernbetriebsvereinbarung stellte das Unternehmen seit 2022 Entgeltabrechnungen nur noch elektronisch zur Verfügung. Dem widersprach die Mitarbeiterin und verlangte, ihr weiterhin Abrechnungen in Papierform zuzusenden. Die Vorinstanz, das Landesarbeitsgericht (LAG), gab zunächst der Mitarbeiterin recht. Die Revision des Unternehmens vor dem BAG hatte jedoch Erfolg.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Lohn & Gehalt aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie das Sozialversicherungsrecht
- rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz
