Um die Lohnsteuer für jeden Mitarbeiter berechnen zu können, benötigen Sie die individuellen Lohnsteuermerkmale und die elektronischen Steuerabzugsmerkmale (ELStAM). Sie sind verpflichtet
- alle Mitarbeiter, die in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind, für den Abruf der ELStAM anzumelden,
- die ELStAM für die Lohnabrechnung umgehend abzurufen, in das Lohnkonto zu übernehmen und gemäß der Gültigkeitsangabe anzuwenden.
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