Personal aktuell 25.08.2025

KW 35-36 I 2025

Top-Thema: Nur ein Minijobber: Beachten Sie arbeitsrechtlich trotzdem das volle Programm

Download PDF
Endlich Klarheit: Doch kein Kündigungsschutz light für Schwerbehinderte während der Probezeit
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Mitarbeiter genießen besonderen Kündigungsschutz nach §§ 168 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Dieser greift aber grundsätzlich erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Trotzdem gab es zuletzt Diskussionen, ob Sie während der ersten sechs Beschäftigungsmonate ein sogenanntes Präventionsverfahren durchführen müssen, bevor Sie einem Schwerbehinderten kündigen. Dem erteilt das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinem Urteil vom 3.4.2025 (2 AZR 178/24) eine klare Absage. Erfahren Sie hier, wie es dazu kommt und wie Sie einem Schwerbehinderten nun rechtssicher kündigen.
American woman lawyer or businesswoman African working with laptop, searching, analyzing data, reading contract documents work with law books hammer of justice Consulting lawyer concept.
Ihr Mitarbeiter will einen Angehörigen pflegen: In diesen Fällen dürfen Sie eine Verringerung der Arbeitszeit verweigern
Waren Anfang des Jahrtausends noch rund zwei Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, sind es inzwischen fast sechs Millionen. Die meisten von ihnen werden zu Hause gepflegt. Falls einer Ihrer Mitarbeiter nun einen Angehörigen pflegen will, kann er seine Arbeitszeit im Rahmen einer Pflege- oder Familienpflegezeit verringern. Der folgende Fall zeigt, wann Sie die Arbeitszeitverringerung verweigern dürfen und wie Sie die Ablehnung überzeugend begründen (ArbG Suhl, 7.4.2025, 5 Ca 1138/24).
American woman lawyer or businesswoman African working with laptop, searching, analyzing data, reading contract documents work with law books hammer of justice Consulting lawyer concept.
Nur ein Minijobber: Beachten Sie arbeitsrechtlich trotzdem das volle Programm!
Es gibt immer noch Betriebe, die bei Teilzeitkräften und vor allem bei Minijobbern arbeitsrechtlich „kreativ“ sind – in der Erwartung, dass die Betroffenen ihre Ansprüche nicht einklagen werden. Doch die Folgen können für Sie als Arbeitgeber teuer werden. Was hier alles auf Sie zukommen kann und wie Sie dies vermeiden, zeigt der folgende Fall, den das Landesarbeitsgericht (LAG) München unter dem Aktenzeichen 11 Sa 456/23 mit Teilurteil vom 16.4.2025 und Schlussurteil vom 4.6.2025 entschieden hat.
Magnifying Glass with Exclamation Point Over Text
Überblick: Diese Freistellungspflichten können bei akutem oder längerem Pflegebedarf auf Sie zukommen
Wenn einer Ihrer Mitarbeiter sich um die Pflege eines nahen Angehörigen kümmert, kann er von Ihnen für eine bestimmte Zeit eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit verlangen (§§ 2, 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG), § 2 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)). Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Ansprüche wann bestehen und was sie für Sie als Arbeitgeber konkret bedeuten.
American woman lawyer or businesswoman African working with laptop, searching, analyzing data, reading contract documents work with law books hammer of justice Consulting lawyer concept.
Künstlersozialabgabe: Übersehen Sie die neue Bagatellgrenze nicht, wenn Sie Ihre Abgabepflicht prüfen
Bis spätestens 31.3.2026 melden Sie wieder die Honorare, die Sie im Vorjahr an freie Künstler und Publizisten gezahlt haben, an die Künstlersozialkasse. Wissen Sie nicht genau, ob Ihr Unternehmen überhaupt abgabe- und meldepflichtig ist? Das hängt unter anderem davon ab, ob die gezahlten Honorare die Bagatellgrenze von aktuell 700 € übersteigen. Diese Grenze wird zum 1.1.2026 auf 1.000 € angehoben. Für das aktuelle Meldejahr rechnen Sie aber noch mit der 700-€-Grenze. Das dürfen Sie keinesfalls übersehen.