Lohnsteuer und Sozialversicherung

Künstlersozialabgabe: Übersehen Sie die neue Bagatellgrenze nicht, wenn Sie Ihre Abgabepflicht prüfen

Bis spätestens 31.3.2026 melden Sie wieder die Honorare, die Sie im Vorjahr an freie Künstler und Publizisten gezahlt haben, an die Künstlersozialkasse. Wissen Sie nicht genau, ob Ihr Unternehmen überhaupt abgabe- und meldepflichtig ist? Das hängt unter anderem davon ab, ob die gezahlten Honorare die Bagatellgrenze von aktuell 700 € übersteigen. Diese Grenze wird zum 1.1.2026 auf 1.000 € angehoben. Für das aktuelle Meldejahr rechnen Sie aber noch mit der 700-€-Grenze. Das dürfen Sie keinesfalls übersehen.

Britta Schwalm

26.08.2025 · 3 Min Lesezeit

„Künstler? Beschäftigen wir nicht!“ So oder ähnlich reagieren viele Arbeitgeber und Entgeltabrechner, wenn sie von einem Betriebsprüfer nach der Künstlersozialabgabe gefragt werden. Oft stellt sich dann heraus, dass der betreffende Betrieb doch eine Abgabepflicht hatte und kräftig nachzahlen muss.

ACHTUNG!

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: