Arbeitsrecht kompakt 24.02.2025

Sonderausgabe: Clever einstellen! Von der Anzeige bis zum Vertrag

Zulässige Fragen? – Wo und wie Sie Bewerbern im Einstellungsgespräch auf den Zahn fühlen dürfen

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Stelle für „Berufseinsteiger oder bis ca. 6 Jahre Berufserfahrung“ indiziert nicht immer eine Benachteiligung
Immer wieder landen Fälle vor Gericht, in denen abgelehnte Bewerber eine Altersdiskriminierung behaupten. Dabei sind Diskriminierungsindizien die „schärfste Waffe“, um von Ihnen eine AGG-Entschädigung fordern zu können. Selbst kleinste altersbezogene Formulierungen in Stellenanzeigen können hierfür ausreichen. Im folgenden Fall kam der Arbeitgeber noch mal mit einem blauen Auge davon.
Wie Sie teure Fehler in Ihrer Stellenanzeige vermeiden
Arbeitsplätze dürfen nicht unter Verstoß gegen Diskriminierungsmerkmale ausgeschrieben werden (§ 11 AGG). Dennoch kommt es fast 20 Jahre (!) nach Inkrafttreten des AGG bei Stellenanzeigen immer noch zu Fehlern. Doch teure Überraschungen können Sie vermeiden.
Der richtige Umgang mit schwerbehinderten Bewerbern
Über die allgemeinen AGG-Fallstricke hinaus sind im Hinblick auf eine mögliche Diskriminierung schwerbehinderter Bewerber noch Sonderregelungen zu beachten.
So informieren Sie korrekt zum Umgang mit Bewerberdaten
Bei Einstellungsverfahren erhalten Sie regelmäßig umfangreiche Daten über die Bewerber. Hierzu enthält die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wichtige Vorgaben. Danach sind Sie u. a. als Arbeitgeber verpflichtet, bei Eingang der Unterlagen den Bewerber umfassend über die Art der Datenerhebung zu informieren (Art. 13 DSGVO).
Vorauswahl: Wie Sie effektiv die richtigen Kandidaten finden
Wenn es um neues Personal geht, zählt Professionalität. Nur mit einer systematischen und strukturierten Bewerberauswahl behalten Sie den Überblick. Nicht zuletzt können Sie auch eventuelle Indizien für eine Diskriminierung nur gerichtsfest widerlegen, wenn Sie das Auswahlverfahren nach einem diskriminierungsfreien Schema durchführen und nachvollziehbar dokumentieren.
So behalten Sie die Kosten für Ihre Bewerbungsrunden im Griff
Einstellungsverfahren sind für Sie als Arbeitgeber mit erheblichem Aufwand an Zeit und Geld verbunden. Dies beginnt bereits mit den Kosten für das Schalten der Stellenanzeigen. Ihre Ausgaben können noch beträchtlich steigen, wenn Sie zahlreiche Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, um den „optimalen“ Mitarbeiter finden. Doch wenn Sie clever handeln, bestimmen Sie selbst, ob und welche Kosten Sie hierfür übernehmen.
Tipps für Bewerbergespräche: So sind Sie optimal vorbereitet
Mit der richtigen Taktik können Sie zukünftigen Mitarbeitern im persönlichen Gespräch erfolgreich auf den Zahn fühlen und teure Fehlbesetzungen vermeiden. Doch auch hier geht nichts über eine gute Vorbereitung und Struktur. Zudem können Sie auch Diskriminierungsvorwürfe nur dann gerichtsfest widerlegen, wenn Sie das Auswahlverfahren nachvollziehbar dokumentieren.
Auf den Zahn fühlen: Was Sie Bewerber (nicht) fragen dürfen
Um den richtigen Mitarbeiter zu finden, reichen schriftliche Bewerbungsunterlagen oder Telefoninterviews nicht aus. Kommt es zur persönlichen Vorstellung, ist es Ihr Interesse, durch gezielte Fragestellungen mehr über den zukünftigen Mitarbeiter zu erfahren.
So sichern Sie Antritt und flexible Erprobung vertraglich ab
Haben Sie sich für einen Bewerber entschieden, geht es an den Arbeitsvertrag. Dabei gilt es für Sie, einerseits sicherzustellen, dass der „Neue“ seine Arbeit aufnimmt. Andererseits wollen Sie sich unproblematisch wieder trennen, wenn er Ihre Anforderungen nicht erfüllt.
Einstellung: Das gilt für die Zustimmung Ihres Betriebsrats
Besteht in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, müssen Sie vor dem Arbeitsantritt Ihres Bewerbers noch eine weitere Hürde nehmen: Sie benötigen nämlich vor jeder Einstellung die Zustimmung des Betriebsrat gemäß § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Der richtige Umgang mit den erfolglosen Bewerbern und deren Bewerbungsunterlagen
Haben Sie den richtigen Mitarbeiter gefunden und den Arbeitsvertrag geschlossen, wird es Zeit, sich auch um diejenigen Bewerber zu kümmern, die sich im Auswahlverfahren nicht durchsetzen konnten. Doch auch hier lauern arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Klippen, die es für Sie als Arbeitgeber zu umschiffen gilt.
Kriminielle Bewerbertricks: Wie Sie sich von betrügerischen Bewerbern sofort wieder trennen können
Von kaschierten Lücken im Lebenslauf über falsche Angaben auf zulässige Fragen bis hin zur Vorlage gefälschter Zeugnisse: Die kriminelle Energie von Bewerbern, die es unbedingt auf eine Stelle schaffen wollen, kennt manchmal keine Grenzen. Fliegt eine solche Täuschung später auf, wollen Sie regelmäßig nur eines: den betrügerischen neuen Mitarbeiter schnellstens wieder loswerden. Das dürfen Sie auch!

Arbeitshilfen

  • Musterformulierung: Arbeitsantritt
  • Musterformulierung: Anfechtung des Arbeitsvertrags
  • Musterformulierung: Information zu Bewerberdaten
  • Musterformulierung: Bewerberabsage
  • Musterformulierung: Probezeit