Kosen des Bewerbungsverfahrens

So behalten Sie die Kosten für Ihre Bewerbungsrunden im Griff

Einstellungsverfahren sind für Sie als Arbeitgeber mit erheblichem Aufwand an Zeit und Geld verbunden. Dies beginnt bereits mit den Kosten für das Schalten der Stellenanzeigen. Ihre Ausgaben können noch beträchtlich steigen, wenn Sie zahlreiche Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, um den „optimalen“ Mitarbeiter finden. Doch wenn Sie clever handeln, bestimmen Sie selbst, ob und welche Kosten Sie hierfür übernehmen.

Burkhard Boemke

24.02.2025 · 3 Min Lesezeit

Grundsatz: Das Vorstellungsgespräch zahlen Sie

Laden Sie zum Vorstellungsgespräch ein, tragen Sie hierfür grundsätzlich auch die Kosten des Bewerbers (§ 670 BGB). Das gilt unabhängig davon, ob später ein Arbeitsverhältnis zustande kommt oder nicht. Hierzu gehören vor allem:

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