Immer wieder landen Fälle vor Gericht, in denen abgelehnte Bewerber eine Altersdiskriminierung behaupten. Dabei sind Diskriminierungsindizien die „schärfste Waffe“, um von Ihnen eine AGG-Entschädigung fordern zu können. Selbst kleinste altersbezogene Formulierungen
in Stellenanzeigen können hierfür ausreichen. Im folgenden Fall kam der Arbeitgeber noch mal mit einem blauen Auge davon.
