Erkrankt ein Mitarbeiter immer wieder an derselben Krankheit oder gleichzeitig an mehreren Krankheiten, entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung unter Umständen nur einmal. Er endet auch in diesem Fall nach 6 Wochen. Allerdings erfahren Sie als Entgeltabrechner nicht, ob ein Beschäftigter immer wieder an neuen Erkrankungen leidet, ob damit der Anspruch auf Entgeltfortzahlung immer wieder neu auflebt oder ob dieselbe Erkrankung dazu führt, dass er mehrfach in kurzen Abständen arbeitsunfähig ist und Ihr Unternehmen nach 6 Wochen nicht mehr verpflichtet ist, weiter zu zahlen. Hierfür können Sie die Vorerkrankungsanfrage starten.
ArbeitsunfähigkeitSonderausgabe