Derzeit gibt es im Hinblick auf Arbeitsunfähigkeit aus arbeitsrechtlicher Sicht zwei Zustände: arbeitsfähig und arbeitsunfähig. Möchte ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeiten, konnte der Arbeitgeber ihm das nicht ermöglichen, ohne ein gewisses Risiko einzugehen. Künftig wird das unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
Neuregelungen
Teilarbeitsunfähigkeit: So wird sie umgesetzt und diese Auswirkungen hat sie
Am 10.7.2026 wurde das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet. Es sieht die Möglichkeit einer Teilarbeitsunfähigkeit vor, die zum 1.1.2028 eingeführt wird. Die Neuregelung sieht eine Evaluation vor. Es werden die Auswirkungen der Neuregelung auf Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Inanspruchnahme und die Auswirkungen auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit untersucht. Die Evaluation erfolgt in zwei Abschnitten: Zunächst nach einem Jahr und abschließend nochmals nach 5 Jahren. Lesen Sie hier, worauf Sie sich einstellen sollten.
