Sonderfall

So handhaben Sie Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit dem Urlaub des Mitarbeiters

Urlaub und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit schließen sich gegenseitig aus. Erkrankt ein Mitarbeiter während seines Urlaubs, gilt deshalb: Dem Beschäftigten werden Urlaubstage, an denen er krank ist, gutgeschrieben (§ 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)). Für die entsprechenden „Krank-Tage“ erhält er Entgeltfortzahlung und kein Urlaubsentgelt.

Britta Schwalm

15.09.2026 · 3 Min Lesezeit

Voraussetzung für die Gutschrift der Urlaubstage und gegebenenfalls die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist, dass der betreffende Mitarbeiter Ihnen die Krankheitstage nachweist. Für den Nachweis seiner eigenen Erkrankung muss er die üblichen Meldepflichten erfüllen. Das heißt: Er muss sich zunächst telefonisch bei Ihnen melden sowie gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen und eine Erstbescheinigung besorgen. Sobald die Erstbescheinigung am ersten Tag gesetzlich eingeführt wurde, müssen Mitarbeiter die Neuregelung auch für den Urlaub beachten.

TIPP

Meldet sich ein Mitarbeiter bei Ihnen aus dem Urlaub, weil er krank geworden ist und sich die entsprechenden Tage gutschreiben lassen möchte, sollten Sie ihn darauf aufmerksam machen, dass er sich umgehend um eine ärztliche Bestätigung kümmern und Ihnen diese zusenden soll.

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