Grundsätzlich sollten Sie nach einer Pflichtverletzung möglichst bald entscheiden, ob Sie den betreffenden Mitarbeiter deshalb abmahnen wollen oder nicht. Denn eine zügige Abmahnung wird solch ein Mitarbeiter eher ernst nehmen als eine, die erst nach Monaten erfolgen würde. Aber auch eine späte Abmahnung ist rechtlich möglich (Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, 21.3.2024, 5 Sa 34/23).
