Der Fall: Eine Juristin im Yogazentrum
Eine gelernte Juristin war rund 8 Jahre lang Mitglied (Sevaka) eines als gemeinnütziger Verein organisierten Yogazentrums. Sie lebte dort mit rund 200 anderen Sevakas in einer klosterähnlichen Gemeinschaft. Die Sevakas sind laut Mitgliedsvertrag verpflichtet, 42 Stunden pro Woche nach Weisung ihrer Vorgesetzten zu arbeiten, z. B. im Haushalt, in der Buchhaltung, im Marketing oder als Leiter von Seminaren. Als Gegenleistung erhalten sie kostenlose Unterkunft und Verpflegung sowie ein Taschengeld von in der Regel rund 500 bis 600 € monatlich. Außerdem sind sie gesetzlich kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert.
Nachdem die Juristin ihre Mitgliedschaft gekündigt hatte, verlangte sie für die letzten 3 Jahre ihrer Tätigkeit den gesetzlichen Mindestlohn. Der Verein hielt dagegen, die Juristin habe in der geistlichen Lebensgemeinschaft gemeinnützigen Dienst außerhalb eines Arbeitsverhältnisses geleistet.
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