Ihre Mitarbeiter erhalten Jahressonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld? Dann kann eine Stichtagsregelung dafür sorgen, dass Sie an kürzlich ausgeschiedene Mitarbeiter keine Zahlung leisten müssen. Aber ist die Stichtagsregelung auch wirksam? Ja, wenn
sie sich im für Sie maßgeblichen Tarifvertrag befindet (Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern, 28.1.2025, 5 SLa 115/24).
