Minijobber auf 556-€-Basis können in der Urlaubszeit dazu beitragen, Mehrbelastungen für Ihr Unternehmen abzufangen – indem sie Überstunden ableisten. Zwar dürfen auf 556-€-Basis beschäftigte Minijobber grundsätzlich nur 556 € monatlich (bei schwankendem Entgelt 6.672 € pro Jahr : 12) verdienen und keinen Cent mehr. Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der 556-€-Grenze hat für Sie und den Minijobber aber keine Auswirkungen. Was als „gelegentlich“ und „unvorhergesehen“ gilt, ist in den Geringfügigkeitsrichtlinien und in § 8 Abs. 1b Sozialgesetzbuch (SGB) IV definiert: Ein unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze steht dem Fortbestand eines Minijobs nicht entgegen, wenn die Geringfügigkeitsgrenze innerhalb des für den jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum zu bildenden Zeitjahres in nicht mehr als 2 Kalendermonaten um jeweils maximal einen Betrag bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Ein Minijobber darf aktuell also in bis zu 2 Monaten im Jahr bis zu 1.112 € verdienen, wenn dies unvorhergesehen geschieht.
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