Personal aktuell 09.02.2026

KW 07-08 I 2026

Top-Thema: Von A bis Z: So können Sie Ihren Mitarbeitern 2026 etwas Gutes tun und dabei noch sparen

Download PDF
Erst die eine, dann die andere Krankheit: Prüfen Sie, ob ein „einheitlicher Verhinderungsfall“ vorliegt!
Erkrankt Ihr Mitarbeiter, sind Sie verpflichtet, ihm für bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten. Wird er nach seiner Genesung aufgrund einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig, entsteht ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch für bis zu sechs Wochen. Tritt die neue Erkrankung jedoch zur noch bestehenden Erkrankung hinzu, beginnt keine neue Sechswochenfrist (einheitlicher Verhinderungsfall). Was aber, wenn zwei Krankschreibungen unmittelbar aneinander anschließen oder wenn dazwischen nur ohnehin arbeitsfreie Tage liegen, z. B. ein Wochenende? Darum geht es im Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Thüringen vom 16.12.2025 (5 Sa 154/23).
American woman lawyer or businesswoman African working with laptop, searching, analyzing data, reading contract documents work with law books hammer of justice Consulting lawyer concept.
Verlängerte Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld – das sind die Konsequenzen für Sie als Arbeitgeber
Die angespannte wirtschaftliche Lage führt nach wie vor dazu, dass etliche Betriebe ihre Mitarbeiter nicht im vertraglich vereinbarten Umfang beschäftigen können. Wenn Sie deshalb schon 2025 Kurzarbeit beantragt haben, können Sie und Ihre Mitarbeiter 2026 womöglich davon profitieren, dass die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängert wurde. Erfahren Sie hier, wie Sie diese Verlängerung rechtssicher nutzen.
American woman lawyer or businesswoman African working with laptop, searching, analyzing data, reading contract documents work with law books hammer of justice Consulting lawyer concept.
Von A bis Z: So können Sie Ihren Mitarbeitern 2026 etwas Gutes tun und dabei noch sparen
Steuer- und beitragsfreie Gehalts-Extras sind attraktiv für Ihre Mitarbeiter, aber auch für Sie als Arbeitgeber: Ihre Mitarbeiter bekommen das Extra „brutto für netto“, sodass ihnen netto mehr bleibt. Sie als Arbeitgeber zeigen sich als attraktiver Arbeitgeber und sparen außerdem Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Auf dieser und der nächsten Seite finden Sie einen Überblick über Ihre aktuellen Möglichkeiten.
Magnifying Glass with Exclamation Point Over Text
Erst krank, dann berufsunfähig wegen psychischer Belastungen: So weit muss es nicht kommen
Psychische Erkrankungen sind mit Abstand die häufigste Ursache dafür, dass Arbeitnehmer berufsunfähig werden. Das zeigt eine am 30.10.2025 veröffentlichte Studie der Debeka-Versicherung. Und nicht nur das: Auch die Entwicklung der Arbeitsunfähigkeitstage durch psychische Erkrankungen ist nach Auswertungen von AOK und DAK besorgniserregend. Lesen Sie hier, wie Sie dem entgegenwirken und so Fehlzeiten reduzieren sowie qualifizierte Mitarbeiter länger im Unternehmen halten.
Business people, meeting discussion and tech in office for planning team project, creative brainstorming and teamwork. Staff, tablet and laptop with talk for group ideas, research and cooperation
Gefeiert trotz Krankschreibung: Schauen Sie genau hin, bevor Sie Ihrem Mitarbeiter kündigen
Ärgern Sie sich über einen Mitarbeiter, der beispielsweise an den zurückliegenden Karnevalstagen krankgeschrieben war und von dem Sie wissen, dass er trotzdem gefeiert hat? Dann liegt es nahe, dass Sie ihm kündigen. Denn das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit ist ein Kündigungsgrund. Ganz so einfach ist es aber nicht, wie das folgende Urteil aus dem letzten Jahr zeigt.
American woman lawyer or businesswoman African working with laptop, searching, analyzing data, reading contract documents work with law books hammer of justice Consulting lawyer concept.
Altersrentner als Aushilfen: Warum diese Kombination für Sie besonders vorteilhaft ist
Für kurzfristig beschäftigte Aushilfen zahlen Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge. Von Betriebsprüfern wird diese Mitarbeitergruppe deshalb besonders oft unter die Lupe genommen. Ein gerade veröffentlichtes Urteil zeigt, warum Prüfer sich in diesen Fällen gern auf die sogenannte Berufsmäßigkeit konzentrieren – und warum bei der Beschäftigung von Altersrentnern diesbezüglich keine Probleme zu befürchten sind (Landessozialgericht – LSG – Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 3.9.2025, Az. L 2 BA 39/24, Revision nicht zugelassen).

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Gehalts-Extras 2026