Lohn & Gehalt aktuell 23.09.2024

KW 39-40 | 2024

Beschäftigungsende:
Mit dem Ende einer Beschäftigung ist diese für Sie als Entgeltabrechner noch lange nicht abgeschlossen. Von ausstehenden
Ansprüchen über Bescheinigungen bis hin zu diversen Meldungen haben Sie noch jede Menge Einzelheiten zu regeln.

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Versicherung & Beiträge beim neuen Qualifizierungsgeld: Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Seit dem 1.4.2024 gibt es das Qualifzierungsgeld. Die neue Förderung der Arbeitsagentur gibt Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter auch in – oder gerade wegen – einer wirtschaftlichen Schieflage weiterzubilden. Die Antrags- und Auszahlungsverfahren hierbei ähneln denen des Kurzarbeitergelds. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben nun auch Details zu Versicherungspflicht und Beitragszahlung veröffentlicht (Besprechung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 26.6.2024).
Aktuelles
Vorsicht, Phantomlohn! Achten Sie auf diese Fallen bei Zuschlägen für Feiertags-, Sonntags- oder Nachtarbeit
Arbeiten Mitarbeiter Ihres Unternehmens sonntags oder an Feiertagen, beispielsweise am Tag der Deutschen Einheit im Oktober? Erhalten sie Zulagen? Zuschläge für die Arbeit an Sonntagen, Feiertagen oder für Arbeit während der Nacht (SFN-Zuschläge) sind ein Anreiz für Mitarbeiter, auch zu besonderen Zeiten motiviert zu arbeiten. Stellen Sie als Entgeltabrechner die Weichen richtig, bleiben die Zuschläge obendrein lohnsteuer- und beitragsfrei. Wenn Ihnen ein Fehler unterläuft, können die Zusatzleistungen aber auch zur echten Kostenfalle werden. Lesen Sie hier, wie Sie vorgehen sollten, damit Ihnen genau das nicht passiert.
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Mitarbeiteraustritt: So sorgen Sie für einen sauberen Schlussstrich
Nach einem Mitarbeiteraustritt ist der „Fall“ für Vorgesetzte und Kollegen oftmals schnell erledigt. Das gilt aber nicht für Sie! Damit ein sauberer Schlussstrich unter die Beschäftigung gezogen wird und der ehemalige Mitarbeiter nicht irgendwann Ansprüche gelten machen kann, haben Sie nach dem letzten Arbeitstag eines ehemaligen Mitarbeiters noch einiges zu erledigen. Lesen Sie hier, wie Sie dabei rechtssicher vorgehen.
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Wie Sie die Sozialversicherungspflicht bei unbezahltem Urlaub betriebsprüfungssicher regeln
Vor allem in der zweiten Jahreshälfte haben viele Arbeitnehmer ihren bezahlten Jahresurlaub bereits aufgebraucht. Wenn diese Mitarbeiter nochmals freinehmen wollen oder müssen, bleibt ihnen oft nur der unbezahlte Urlaub. Für Sie ist diese Art der Freistellung ein Grund, besonders aufzupassen – und den Beschäftigten auf mögliche Folgen hinzuweisen. Denn die Zahlung von Arbeitsentgelt entfällt für den Zeitraum des unbezahlten Urlaubs vollständig. Deshalb gibt es sozialversicherungsrechtlich einiges zu beachten. Lesen Sie hier, wie Sie unbezahlten Urlaub dennoch betriebsprüfungssicher regeln.
Aktuelles
Korrekturbedarf: Nach dieser Sonderregelung verarbeiten Sie die geplanten Steueränderungen
Kurz vor der Sommerpause hat die Bundesregierung den Entwurf für das „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ beschlossen. Damit sollen steuerfreies Existenzminimum und Kinderfreibeträge für 2024 rückwirkend zum 1.1.2024 erhöht werden. Das hat Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug.
Aktuelles
Versicherungspflicht: Vorsicht bei freier Mitarbeit direkt nach einer Anstellung
Viele Arbeitnehmer trennen sich vom Arbeitgeber, um sich selbstständig zu machen. Anschließend bieten sie ihrem ehemaligen Arbeitgeber die freie Mitarbeit an. Als Entgeltabrechner sollten Sie in solchen Fällen besonders wachsam sein. Warum das so ist, zeigt ein aktuelles Urteil des bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 19.6.2024 (Az. L 16 BA 72/22).
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Bisher privat versichert und Ü55? Diese Mitarbeiter können nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Kennen Sie das? Ältere Mitarbeiter möchten nach einer längeren Phase mit einer privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche. Dafür sind sie sogar bereit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Doch ab einem Alter von 55 Jahren ist vielen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung endgültig verwehrt. Dies bestätigt ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG, Urteil vom 30.7.2024, Az. L 10 KR 157/24). Zeigen Sie Beschäftigten bei der nächsten Diskussion zu diesem Thema den folgenden Beitrag.
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