Seit dem 1.4.2024 gibt es das Qualifzierungsgeld. Die neue Förderung der Arbeitsagentur gibt Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter auch in – oder gerade wegen – einer wirtschaftlichen Schieflage weiterzubilden. Die Antrags- und Auszahlungsverfahren hierbei ähneln denen des Kurzarbeitergelds. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben nun auch Details zu Versicherungspflicht und Beitragszahlung veröffentlicht (Besprechung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 26.6.2024).
