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Mitarbeiteraustritt: So sorgen Sie für einen sauberen Schlussstrich

Nach einem Mitarbeiteraustritt ist der „Fall“ für Vorgesetzte und Kollegen oftmals schnell erledigt. Das gilt aber nicht für Sie! Damit ein sauberer Schlussstrich unter die Beschäftigung gezogen wird und der ehemalige Mitarbeiter nicht irgendwann Ansprüche gelten machen kann, haben Sie nach dem letzten Arbeitstag eines ehemaligen Mitarbeiters noch einiges zu erledigen. Lesen Sie hier, wie Sie dabei rechtssicher vorgehen.

Britta Schwalm

23.09.2024 · 5 Min Lesezeit

Eine Ihrer wichtigsten Aufgaben beim Austritt eines Mitarbeiters ist dessen rechtzeitige und korrekte Abmeldung bei der Einzugsstelle. Für Ihre Abmeldung von Beschäftigten gilt Folgendes:

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