Zu viel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge sind in einem Unternehmen keine Seltenheit. Sie entstehen etwa dann, wenn ein Mitarbeiter Anfang des Jahres aus Ihrem Unternehmen ausscheidet und aufgrund einer arbeitsvertraglichen Regelung sein Weihnachtsgeld zurückzahlen muss. Oder wenn Sie irrtümlich von der Beitragspflicht eines Entgeltbestandteils ausgegangen sind. Haben Sie zu viele Beiträge abgeführt, ist das zunächst kein Problem. Die Überzahlungen werden Ihrem Unternehmen und dem betreffenden Mitarbeiter erstattet. Allerdings müssen Sie sich darum kümmern und rechtzeitig verrechnen oder einen Antrag stellen. Lesen Sie hier, wie Sie dabei vorgehen und warum Sie vor 31.12.2024 tätig werden sollten.
