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Abgabesatz 2025: Vergessen Sie diese wichtigen Aufgaben rund um die Künstlersozialkasse nicht

Beschäftigt Ihr Unternehmen hin und wieder freie Webdesigner, Grafiker oder Übersetzer? Dann befassen Sie sich mit der Künstlersozialabgabe (KSA), den dazugehörigen Meldungen und der pünktlichen Zahlung. Die KSA stellt den „Quasi-Arbeitgeberanteil“ bei der Beauftragung selbstständiger Künstler oder Publizisten dar. Ob Unternehmen ihrer Zahlungspflicht nachkommen, wird seit einigen Jahren besonders streng geprüft. Die gute Nachricht: Der zugrundeliegende Satz bleibt im Jahr 2025 voraussichtlich stabil.

Britta Schwalm

09.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Die Deutsche Rentenversicherung Bund prüft regelmäßig bei nahezu allen Unternehmen, ob diese ihrer Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachkommen. Deshalb sollten Sie regelmäßig kontrollieren, ob Sie sämtliche Pflichten rund um die Künstlersozialkasse (KSK) erfüllen. Sie haben die Künstlersozialabgabe auf alle Entgelte zu entrichten, die Ihr Unternehmen an freie Künstler oder Publizisten zahlt. Das bedeutet: Sie führen gleichbleibende Vorauszahlungen für die Zeit vom März des laufenden Jahres bis zum Februar des folgenden Jahres ab. Die Basis für die Berechnung dieser Vorauszahlungen bilden die Entgelte des Vorjahres.

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