Weist ein Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit per ärztlicher Bescheinigung nach, können und müssen Sie deren Aussage grundsätzlich vertrauen. Das gilt auch, wenn sich der Verdacht für einen Entgeltfortzahlungsbetrug regelrecht aufdrängt. Wie weit das möglicherweise geht, offenbart eine gerade veröffentlichte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln (vom 12.12.2024, Az. 8 Sa 409/23). Das Urteil zeigt: Um den Beweiswert einer AU-Bescheinigung zu erschüttern, sollten Sie handfeste Beweise sammeln. Lesen Sie hier, wie Ihnen das gelingt.
