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Weltnichtrauchertag: Wie Sie Nebenkosten bei der Raucherentwöhnung für Mitarbeiter vermeiden

Am 31.5.2025 ist Weltnichtrauchertag – ein Anlass, um über die Anzahl der Raucher im Betrieb nachzudenken. Mitarbeiter, die immer wieder zum Rauchen vor die Tür gehen, sind bei Kollegen und Vorgesetzten nicht gern gesehen. Darüber hinaus würden viele der betreffenden Beschäftigten gerne aufhören zu rauchen. Was Arbeitgeber und Mitarbeiter häufig nicht wissen: Anti-Raucherkurse vom Arbeitgeber kosten keinen Cent an Lohnsteuer und Beiträgen. Punkten Sie mit einem entsprechenden Vorschlag.

Britta Schwalm

12.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Raucherentwöhnung liegt nicht nur im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Sie liegt ebenso stark im gesundheitlichen – und damit privaten – Interesse der Mitarbeiter und ist deshalb grundsätzlich ein geldwerter Vorteil. Allerdings bleiben die Kosten in einem Rahmen von bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Jahr als betriebliche Gesundheitsleistung lohnsteuer- und beitragsfrei. Es handelt sich dabei um eine lohnsteuerfreie Gesundheitsmaßnahme nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG). Die Beitragsfreiheit ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Die Voraussetzungen hierfür sind die folgenden:

  1. Damit die Maßnahme abgabenfrei bleibt, muss sie von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Dann kann sogar die Entwöhnung durch Hypnose begünstigt sein.
  2. Die Maßnahme muss nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V zertifiziert sein. Fragen Sie beim jeweiligen Anbieter nach und lassen Sie sich einen Nachweis geben.
  3. Die jährliche Grenze von 600 € pro Mitarbeiter muss eingehalten werden.

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