Das Berufsausbilder-Magazin 24.11.2025

16 | 2025

Doppelrolle – Ihre Rolle als Ausbilder und Chef: Wie Sie mit Azubi-Kritik umgehen, Probleme analysieren und Selbstreflexion betreiben

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Müssen Sie schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen?
Bei der Bewerbung schwerbehinderter Menschen um einen Ausbildungsplatz sollten Sie besondere Sorgfalt walten lassen. Schließlich gelten die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Ob Sie beispielsweise erkennbar schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen müssen, hängt davon ab, in was für einem Ausbildungsbetrieb Sie tätig sind.
Aktuelles Urteil: Sexuelle Übergriffe an Auszubildenden können erhebliche Folgen haben und sehr teuer werden
Auf krasse Art und Weise hat ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln mögliche Folgen sexueller Belästigung sichtbar gemacht (LAG, Urteil vom 09.07.2025, Az. 4 Sla 97/25). Dabei drehte die Arbeitnehmerin, das Opfer der Übergriffe, den Spieß einfach um und konnte am Ende zumindest finanzielle Genugtuung erreichen. Lesen Sie, was genau passiert war und was das für Ihre Ausbildungsarbeit bedeutet.
Wer ist bereit, mit diesem Auszubildenden noch zusammenzuarbeiten?
Stellen Sie sich vor: Kollegen Ihres Betriebs initiieren zu einem problematischen Azubi eine Umfrage ähnlich der in der Überschrift skizzierten. Am Ende drohen Mitarbeiter möglicherweise sogar mit Kündigung und erhöhen den Druck, einen Azubi zu entlassen. Aber: In keinem Fall berechtigt Sie das dazu, dem Azubi zu kündigen.
Ihre Rolle als Ausbilder und Chef: Wie Sie mit Azubi-Kritik umgehen, Probleme analysieren und Selbstreflexion betreiben
Wenn in Ihrem Alltag als Ausbilder, Mitarbeiter oder Vorgesetzter etwa nicht perfekt läuft, stehen Sie vor einer Herausforderung. Sie müssen jetzt lernen, mit den Konflikten und Problemen umzugehen. Am Ende werden Sie entweder gestärkt oder geschwächt daraus hervorgehen. Das haben Sie selbst maßgeblich in der Hand.