Weibliche Auszubildende zählen zu den gefährdeten Arbeitnehmergruppen, wenn es um sexuelle Belästigung im Berufsleben geht. Das hat verschiedene Gründe. Sie sprechen zum einen aufgrund ihres Alters bestimmte Tätergruppen an. Sie sind zum anderen beruflich unerfahren und können sexuelle Belästigung noch nicht in jedem Fall einordnen. Potenzielle Täter gehen davon aus, dass sich junge unerfahrene Frauen vergleichsweise viel gefallen lassen und vergleichsweise spät dagegen aufbegehren.
Für Sie bedeutet das konkret: Ihre Pflicht, Azubis angemessen auszubilden, geht weit über die Vermittlung von Inhalten hinaus. Sie müssen sie auch vor ungerechtfertigten Handlungen, körperlichen Übergriffen und sexueller Belästigung schützen. Kommt es zu Zwischenfällen, fällt der Blick sofort auch auf das Unternehmen, die Personal- und Ausbildungsleitungen sowie auf Kollegen und Ausbilder im Umfeld der betroffenen Auszubildenden.
