Rechtliche Fragen und Urteile

Aktuelles Urteil: Sexuelle Übergriffe an Auszubildenden können erhebliche Folgen haben und sehr teuer werden

Auf krasse Art und Weise hat ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln mögliche Folgen sexueller Belästigung sichtbar gemacht (LAG, Urteil vom 09.07.2025, Az. 4 Sla 97/25). Dabei drehte die Arbeitnehmerin, das Opfer der Übergriffe, den Spieß einfach um und konnte am Ende zumindest finanzielle Genugtuung erreichen. Lesen Sie, was genau passiert war und was das für Ihre Ausbildungsarbeit bedeutet.

Martin Glania

24.11.2025 · 6 Min Lesezeit

Weibliche Auszubildende zählen zu den gefährdeten Arbeitnehmergruppen, wenn es um sexuelle Belästigung im Berufsleben geht. Das hat verschiedene Gründe. Sie sprechen zum einen aufgrund ihres Alters bestimmte Tätergruppen an. Sie sind zum anderen beruflich unerfahren und können sexuelle Belästigung noch nicht in jedem Fall einordnen. Potenzielle Täter gehen davon aus, dass sich junge unerfahrene Frauen vergleichsweise viel gefallen lassen und vergleichsweise spät dagegen aufbegehren.

Für Sie bedeutet das konkret: Ihre Pflicht, Azubis angemessen auszubilden, geht weit über die Vermittlung von Inhalten hinaus. Sie müssen sie auch vor ungerechtfertigten Handlungen, körperlichen Übergriffen und sexueller Belästigung schützen. Kommt es zu Zwischenfällen, fällt der Blick sofort auch auf das Unternehmen, die Personal- und Ausbildungsleitungen sowie auf Kollegen und Ausbilder im Umfeld der betroffenen Auszubildenden.

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