Eine Vorgehensweise wie die oben skizzierte ist völlig unangemessen. Auszubildende sind schließlich ganz besonders vor Kündigungen geschützt. Erweist sich ein Ausbildungsverhältnis als problematisch, sollten Sie alles dafür tun, Probleme zu lösen. Eine Abstimmung unter Kollegen kann da nur kontraproduktiv sein.
In einem älteren Fall war so etwas Ähnliches tatsächlich einmal passiert. Hier wurde allerdings einer Vorgesetzten gekündigt, weil die Hälfte ihrer Mitarbeiter angeblich ansonsten selbst gekündigt hätte. Diese Vorgehensweise hat das Arbeitsgericht Nordhausen (Urteil vom 13.07.2022, Az. 2 Ca 199/22) allerdings zurückgewiesen. Zunächst einmal hätte der Arbeitgeber die Situation entschärfen und sich schützend vor die Vorgesetzte stellen müssen. Außerdem könnten die angeblichen Kündigungsabsichten erst durch die Befragung zustande gekommen sein.
