Eines steht fest: Als Arbeitgeber müssen Sie sich nicht vorführen lassen. Arbeitnehmern, die Ihnen ihre Arbeitsunfähigkeit vortäuschen, um blauzumachen oder anderen Tätigkeiten nachzugehen, können Sie im Regelfall kündigen. Im nachfolgenden Urteil hatte die Arbeitnehmerin zwar noch eine Ausrede parat. Dieser schenkte das Gericht jedoch keinen Glauben mehr.
