Ihre Auszubildenden haben ein Recht darauf, in einer rauchfreien Umgebung ausgebildet zu werden. Wenn es nach Tabak riecht, ist das nicht mehr gewährleistet. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln trägt der Azubi selbst hierzu die Beweislast (Urteil vom 05.12.2024, Az. 6 SLa 73/24).

