Da nahezu alle Täter männlich und nahezu alle Opfer weiblich sind, erlaube ich mir, dass in diesem Beitrag durch entsprechende geschlechtliche Zuweisungen und Formulierungen zu unterstreichen. Auch die beiden Fälle, die in den letzten Monaten durch Gerichte entschieden worden sind, weisen ein weibliches Opfer und einen männlichen Täter aus.
Urteil 1: Alkoholisierung schützt nicht vor Strafmaßnahmen
Ein klassischer Anlass für übergriffige Bemerkungen und Handlungen – auch in sexueller Hinsicht – bietet leider häufig der Betriebsausflug. So war es auch in dem Fall, den das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz zu entscheiden hatte (Urteil vom 12.12.2024, Az. 5 SLa 35/24).
