Liebe Leserin, lieber Leser,
online die nächste Urlaubsreise buchen, bei Instagram up-to-date bleiben oder einfach mit der besten Freundin telefonieren. Gern werden die am Arbeitsplatz vorhandenen Kommunikationsmittel von Ihren Mitarbeitern auch für eigene, private Zwecke genutzt. Für Sie als Arbeitgeber höchste Zeit, einzuschreiten! Schließlich entstehen Ihnen hierbei nicht nur Sachkosten, sondern auch finanzielle Verluste, indem Sie Arbeitszeit vergüten, die für private Zwecke genutzt wird.
Die Krux dabei: Konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen zur privaten Nutzung von (Mobil-)Telefon, Internet, E-Mail-Account & Co. am Arbeitsplatz gibt es nicht. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Sie als Arbeitgeber handeln und klare Regeln zur privaten Nutzung von (Mobil-)Telefon, Internet, E-Mail-Account & Co. aufstellen. Welche Möglichkeiten und Spielräume Sie hierbei haben, zeige ich Ihnen deshalb im aktuellen Top-Thema ab Seite 6. Dort erfahren Sie auch, wie Sie Verstöße gegen Ihre Vorgaben rechtssicher kontrollieren und sanktionieren, um einem Missbrauch Ihrer betrieblichen Kommunikationseinrichtungen wirkungsvoll begegnen zu können.
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. jur. Burkhard Boemke
Chefredakteur