Liebe Leserin, lieber Leser,
die deutsche Gesetzgebung hinkt hinterher: Die strengen Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie wurden noch nicht in nationales Recht umgesetzt (siehe auch LGA KW 17–18 2026). Ein Grund zum Durchatmen? Absolut nicht! Denn deutsche Arbeitsgerichte sind schon jetzt gesetzlich verpflichtet, das bestehende Recht richtlinienkonform auszulegen.
Das bedeutet für Ihre Praxis: Die verschärften EU-Regeln gelten faktisch bereits heute. Mitarbeiter genießen dadurch ab sofort einen deutlich stärkeren Schutz – und Sie stehen in der Pflicht.
Gleichzeitig dreht sich das Vergütungskarussell unaufhaltsam weiter. Die tariflichen Mindestlöhne steigen in regelmäßigen Abständen. Erst kürzlich traten neue Branchen-Lohnuntergrenzen in Kraft, weitere Anpassungen folgen in den kommenden Monaten. Diese enorme Dynamik fehlerfrei im Auge zu behalten, erfordert höchste Sorgfalt. Schon ein versehentlicher Verstoß kann Ihrem Unternehmen teuer zu stehen kommen. Prüfen Sie deshalb am besten sofort die neuen Branchen-Mindestlöhne auf den Seiten 4 und 5!
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre
Britta Schwalm