Lohn & Gehalt aktuell 21.07.2026

KW 29-30 | 2026

Reisekosten: Wie Sie die „erste Tätigkeitsstätte“ aktuell bestimmen und was sich hier ändern könnte

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Künstlersozialkasse: Warum jeder Betrieb abgabepflichtig werden kann – und wie Sie Nachzahlungen vermeiden
Beauftragt Ihr Unternehmen hin wieder freie Grafiker, Texter, Webdesigner o. Ä.? Dann sollten Sie regelmäßig die Abgabepflicht im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe prüfen. Ob Unternehmen dieser Pflicht nachkommen, wird seit einigen Jahren besonders streng geprüft. Ein gerade veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) Nordrhein-Westfahlen (vom 8.12.2025, Az. L 22 BA 96/24, veröffentlicht am 2.6.2026) zeigt, wie schnell es aufgrund einer solchen Prüfung zu Nachzahlungen kommen kann. Lesen Sie hier, was Sie tun müssen, um diese zu vermeiden.
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Reisekosten: Wie Sie die „erste Tätigkeitsstätte“ aktuell bestimmen und was sich hier ändern könnte
Die „erste Tätigkeitstätte“ eines Mitarbeiters ist für Sie ein wichtiger Begriff, wenn Sie Reisekosten bearbeiten. Von der ersten Tätigkeitsstätte hängt es beispielsweise ab, wann eine Auswärtstätigkeit genau beginnt oder wie hoch die Entfernungspauschale eines Mitarbeiters ausfällt. Das Jahressteuergesetz 2026 sieht hierzu eine Änderung vor. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 19.5.2026 den Referentenentwurf des Gesetzes vorgelegt. Lesen Sie hier, wie Sie die erste Tätigkeitsstätte eines Mitarbeiters aktuell und nach der geplanten Neuregelung rechtssicher bestimmen.
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Beiträge zur Pflegeversicherung: Auf diese gravierenden Änderungen sollten Sie sich vorbereiten!
Die Bundesregierung hat am 4.6.2026 den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vorgelegt. Damit sollen unter anderem einige Änderungen im Hinblick auf die Berechnung der Beiträge sowie die Beitragszahler umgesetzt werden. Tritt das Gesetz in Teilen wie geplant am 1.1.2027 in Kraft, wirkt sich das erheblich auf Ihre Entgeltabrechnung aus.
Aktuelles
Vorsicht bei Sommeraushilfen: Wann eine Verlängerung direkt in die Versicherungspflicht führt
Hat sich eine kurzfristig beschäftigte Sommeraushilfe als Glücksgriff erwiesen, den die Unternehmensleitung gern dauerhaft einstellen würde? Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings könnte die (ehemalige) Aushilfe rückwirkend versicherungspflichtig und damit teurer werden, wenn die Befristung nicht klar geregelt wurde. Darauf sollten Sie die Unternehmensleitung hinweisen.
EU-Saisonkräfte im Einsatz: Ihre To-dos für einen reibungslosen Beschäftigungsbeginn
Ihr Unternehmen hat in den kommenden Wochen – urlaubs- und saisonbedingt – möglicherweise Personalengpässe zu überbrücken. Gleichzeitig sind auch in anderen europäischen Ländern Sommerferien. Möglicherweise stellt Ihr Unternehmen deshalb Aushilfen aus dem EU-Ausland ein. Für Sie gilt es dann, die Sozialversicherungspflicht zu klären.
Unfall nach Feierabend im Homeoffice: Weisen Sie Mitarbeiter unbedingt auf dieses Urteil hin
Ein Problem, das viele Arbeitnehmer und Unternehmensleitungen umtreibt, ist der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice. Mittlerweile ist in § 8 Sozialgesetzbuch (SGB) VII klar geregelt, dass auch die Arbeit im Homeoffice durch die betriebliche Unfallversicherung abgedeckt ist. Doch immer wieder gibt es Grenzsituationen, die hierzu Fragen aufwerfen. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern zeigt: Der Schutz endet sofort, wenn das heimische Büro nach Feierabend verlassen wird (Urteil vom 10.3.2026, Az. L 5 U 1/23). Als Entgeltabrechner haben Sie für dieses Problem ab sofort aber einen guten Tipp!
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Versäumen Sie diese Frist, geht Ihr Unternehmen leer aus
Das kann passieren: Sie überweisen einem gekündigten Mitarbeiter ein Monatsentgelt zu viel. Dann sollten Sie die Zahlung so schnell wie möglich zurückfordern. Das gilt vor allem dann, wenn eine Ausschlussfrist existiert. Verstreicht diese, bleibt die Überzahlung beim Mitarbeiter. So erging es vor einigen Monaten einem Arbeitgeber vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg (28.1.2026, Az. 4 Sa 41/25, Revision unter Az. 5 AZR 48/26).
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