Beauftragt Ihr Unternehmen hin wieder freie Grafiker, Texter, Webdesigner o. Ä.? Dann sollten Sie regelmäßig die Abgabepflicht im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe prüfen. Ob Unternehmen dieser Pflicht nachkommen, wird seit einigen Jahren besonders streng geprüft. Ein gerade veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) Nordrhein-Westfahlen (vom 8.12.2025, Az. L 22 BA 96/24, veröffentlicht am 2.6.2026) zeigt, wie schnell es aufgrund einer solchen Prüfung zu Nachzahlungen kommen kann. Lesen Sie hier, was Sie tun müssen, um diese zu vermeiden.
