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Versäumen Sie diese Frist, geht Ihr Unternehmen leer aus

Das kann passieren: Sie überweisen einem gekündigten Mitarbeiter ein Monatsentgelt zu viel. Dann sollten Sie die Zahlung so schnell wie möglich zurückfordern. Das gilt vor allem dann, wenn eine Ausschlussfrist existiert. Verstreicht diese, bleibt die Überzahlung beim Mitarbeiter. So erging es vor einigen Monaten einem Arbeitgeber vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg (28.1.2026, Az. 4 Sa 41/25, Revision unter Az. 5 AZR 48/26).
Woman judge hand holding gavel to bang on sounding block in the court room.

Britta Schwalm

21.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Ein Arbeitgeber hatte einem Beschäftigten fristlos gekündigt, ihm dann versehentlich aber noch das volle Entgelt für einen Monat überwiesen. Der Mitarbeiter erhob Kündigungsschutzklage, das Unternehmen erhob Widerklage auf Rückerstattung der Überzahlung. Die Kündigungsschutzklage scheiterte und auch die Widerklage hatte wegen Unbestimmtheit keinen Erfolg. Das Unternehmen klagte mehrere Monate danach erneut auf Rückzahlung. Dieses Mal scheiterte die Klage aber, weil sie zu spät erhoben worden war. Der Arbeitsvertrag enthielt nämlich folgende Ausschlussklausel:

„Die Vertragschließenden müssen Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis und solche die damit in Verbindung stehen innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Fälligkeit in Textform geltend machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind verfallen. Im Falle der Ablehnung durch die Gegenseite sind Ansprüche innerhalb von 3 Monaten einzuklagen, andernfalls erlöschen sie.“

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