Das Gesetz, derzeit noch in Form eines Referentenentwurfs, sieht zum einen zahlreiche Reformen auf der Leistungsseite und auf der Beitragsseite vor. Wichtig für Sie als Entgeltabrechner sind vor allem die geplanten Neuregelungen im Hinblick auf Berechnung und Zusammensetzung der Pflegeversicherungsbeiträge:
1. Anhebung des Beitragszuschlags für Kinderlose
