Aufhebungsvertrag – eine sinnvolle Investition für Sie
Manch ein Arbeitgeber zuckt erst einmal beim Wort „Aufhebungsvertrag“, denn hier geht es meist um Geld, oft sogar um sehr viel Geld. Selbst wenn Ihnen die zu zahlende Abfindung manchmal zu hoch erscheinen mag, ist jeder Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Investition für Sie. Etwa dann, wenn Ihre Kündigung auf wackligen Beinen steht, weil die Beweisdecke dünn ist.
Und gerade bei den sogenannten „Unkündbaren“ wie etwa Betriebsratsmitgliedern kann sich eine Aufhebungsvereinbarung bezahlt machen. Denn hier ist eine Trennung meist nur dann möglich und durchsetzbar, wenn Sie einen wichtigen Grund für eine Kündigung beweisen können. Und diesen Gefallen tun Ihnen diese Personen in der Regel nicht!
Ihre 10 Vorteile eines Aufhebungsvertrags
Für Sie überwiegen eindeutig die Vorteile eines Aufhebungsvertrags bzw. einer Aufhebungsvereinbarung. Das glauben Sie nicht? Schauen Sie sich einmal die folgenden 10 Vorteile eines Aufhebungsvertrags an:
- Eine Trennung per Aufhebungsvertrag ist jederzeit möglich.
- Ihr Betriebsrat ist nicht zu beteiligen, denn Sie müssen keine Anhörung durchführen. Ein Aufhebungsvertrag ist ausschließlich eine Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrem Mitarbeiter.
- Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nicht für Aufhebungsverträge.
- Auch der Nachweis eines Kündigungsgrunds entfällt. Sie können sich also von einem Mitarbeiter trennen, ohne einen Grund nennen zu müssen.
- Sie können sich von werdenden Müttern oder Eltern in Elternzeit trennen, ohne die notwendige behördliche Zustimmung einholen zu müssen.
- Die Prüfung einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit sowie die Durchführung einer Sozialauswahl und Interessenabwägung entfallen.
- Ein Verfahren vor dem Integrationsamt für Aufhebungsverträge mit schwerbehinderten oder solchen Arbeitnehmern, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, entfällt.
- Kein Sonderkündigungsschutz für Mitglieder des Betriebsrats.
- Sie haben ein klares Enddatum, ohne das Risiko eines Kündigungsrechtsstreits eingehen zu müssen.
- Sie können von vornherein vereinbaren, dass der Mitarbeiter freigestellt wird und somit nicht mehr als Störer im Betrieb auftritt.
Legen Sie unbedingt vorher Ihre Strategie fest!
Ohne eine vernünftige Vorbereitung sollten Sie nie einen Aufhebungsvertrag ansteuern. Auch hier zählt eine sorgfältige Vorbereitung zur Pflichtaufgabe. Stellen Sie sich folgende Fragen:
- Wie groß ist Ihre Not, sprich die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Trennung bzw. Ihr persönlicher Leidensdruck?
- Können Sie sich eine „wacklige“ Kündigung und einen verlorenen Kündigungsschutzprozesses wirtschaftlich leisten? Das hängt vor allem von der Gehaltshöhe und der Dauer der Kündigungsfrist ab – Ihre Einschätzung?
- Können Sie sich den Gesichtsverlust eines verlorenen Kündigungsschutzprozesses leisten?
- Was ist Ihnen das Ausscheiden Ihres Mitarbeiters in barer Münze wert?
Aber auch die Position Ihres Mitarbeiters haben Sie genauer anzuschauen. Stellen Sie sich hierfür folgende Fragen:
- Würde Ihr Arbeitnehmer gegen eine Kündigung klagen?
- Würde er für den Erhalt seines Arbeitsplatzes kämpfen? Oder spekuliert er nur auf eine möglichst hohe Abfindung?
- Wäre die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz für Ihren Arbeitnehmer ein Horrorszenario? Oder ist er eher ein dickfelliger Typ?
- Hat Ihr Arbeitnehmer eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld zu befürchten?
Von den Antworten auf diese Fragen hängt es ab, ob Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag anstreben sollten. Bevor Sie eine riskante Kündigung aussprechen, ist es für Sie wichtig, dass Sie genau überlegen, ob Sie die Vorteile eines Aufhebungsvertrags nutzen. Sie werden sehen, in den meisten Fällen lohnt es sich – trotz einer Abfindungszahlung. Die einzige Klippe: die Zustimmung Ihres Mitarbeiters!
Vergessen Sie nicht: Ein Aufhebungsvertrag ist immer noch die diskreteste und eleganteste Möglichkeit für Sie, sich von einem Mitarbeiter zu trennen. Still und ohne Betriebsrat verlässt der Mitarbeiter Ihre Firma.