Wenn eine Mitarbeiterin erfährt, dass sie weniger verdient als männliche Kollegen mit vergleichbaren Aufgaben (oder umgekehrt), müssen Sie mit einer Klage wegen unzulässiger Benachteiligung rechnen. Diese hat gute Erfolgsaussichten, wenn Sie als Arbeitgeber den Gehaltsunterschied
nicht stichhaltig begründen können. Aber welche Gehaltsansprüche hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter dann?
Um diese Frage geht es im Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 1.10.2024 (2 Sa 14/24).
