Personal aktuell 16.06.2025

KW 25-26 I 2025

Top-Thema: Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2025: So gehen Sie bei einer Lohnpfändung jetzt richtig vor

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Sie wollen eine neue Personalsoftware testen? Dann dürfen Sie nur notwendige Daten übertragen
Bevor Sie eine neue Personalsoftware einführen, werden Sie diese testen wollen. Dann stellen sich datenschutzrechtlich Fragen wie: Inwieweit dürfen Sie zu Testzwecken Mitarbeiterdaten übertragen? Können Sie sich durch eine Betriebsvereinbarung mehr Spielraum verschaffen? Und was geschieht, wenn Sie mehr Daten als erforderlich übertragen? Über diese Fragen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 8.5.2025 (Az. 8 AZR 209/21) entschieden.
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Vorsicht bei der Vertragsformulierung, wenn Sie die private Nutzung von PC und Handy verbieten
Weniger Ablenkung bei der Arbeit, ein besserer Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Es gibt gute Gründe, Ihren Mitarbeitern die private Nutzung von Smartphones und PCs am Arbeitsplatz zu verbieten. Bei der Formulierung eines solchen Verbots ist jedoch Sorgfalt geboten, wenn Sie Verstöße ggf. mit einer Abmahnung oder Kündigung ahnden wollen (Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, 18.12.2024, Az. 3 SLa 183/24).
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Zu wenig gearbeitet: Mit dieser Vereinbarung dürfen Sie Minusstunden vom Gehalt abziehen
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass Sie am Ende eines Arbeitsverhältnisses Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto mit dem letzten Gehalt des Mitarbeiters verrechnen dürfen. Das ist aber nicht immer der Fall, wie das folgende Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom 20.2.2025 (Az. 5 SLa 146/24) zeigt.
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Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1.7.2025: So gehen Sie bei einer Lohnpfändung jetzt richtig vor
Lohnpfändungen Ihrer Mitarbeiter bedeuten für Sie als Arbeitgeber zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Denn mit Erhalt der Lohnpfändung oder genauer des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses werden Sie zum sogenannten Drittschuldner. Sie sind damit verpflichtet, die Schulden Ihres Mitarbeiters aus seinem Gehalt zu begleichen. Wenn Sie hierbei jedoch Fehler machen, zahlen Sie womöglich doppelt. Gehen Sie deshalb in folgenden 7 Schritten vor, wenn Sie eine Lohnpfändung erhalten.
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Säumniszuschläge: Nur wenn Ihnen Verschulden vorgeworfen werden kann, drohen diese Zusatzkosten
Führen Sie Sozialversicherungsbeiträge zu spät ab, fallen möglicherweise Säumniszuschläge an. Das gilt allerdings nur, wenn Ihrem Unternehmen Verschulden an der verspäteten Zahlung vorgeworfen werden kann. Ein gerade veröffentlichtes Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen zeigt: Es kann sich lohnen, gegen hohe Säumniszuschläge vorzugehen (22.1.2025, Az. L 2 BA 31/24).
Aussage gegen Aussage: Ihre Möglichkeiten, wenn eine sexuelle Belästigung im Raum steht
Anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen: Wenn ein Mitarbeiter (oder meist eine Mitarbeiterin) sich beschwert, weil er oder sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt wurde, müssen Sie als Arbeitgeber handeln. Aber was können Sie tun, wenn der mutmaßliche Täter alles abstreitet? Das zeigt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25.2.2025 (Az. 7 SLa 456/24).
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Arbeitshilfen

  • Checkliste: Privatnutzung von PC und Handy
  • Musterformulierung: Verrechnung von Minusstunden im Arbeitsvertrag