Kurzarbeit ist ein probates Mittel in Krisenzeiten: Wenn Sie Ihre Mitarbeiter vorübergehend nicht im vertraglich vereinbarten Umfang beschäftigen können, federt das Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur die Gehaltseinbußen Ihrer Mitarbeiter teilweise ab. Die maximale
Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde nun vorübergehend von 12 Monaten auf 24 Monate verlängert.


