Personal aktuell 28.01.2025

KW 05-06 I 2025

Top-Thema: Abfindungen 2025: 7 Tipps, damit Sie nicht mehr als nötig zahlen und späteren Ärger vermeiden

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24 statt 12 Monate: So lange darf Kurzarbeit jetzt dauern
Kurzarbeit ist ein probates Mittel in Krisenzeiten: Wenn Sie Ihre Mitarbeiter vorübergehend nicht im vertraglich vereinbarten Umfang beschäftigen können, federt das Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur die Gehaltseinbußen Ihrer Mitarbeiter teilweise ab. Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde nun vorübergehend von 12 Monaten auf 24 Monate verlängert.
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Verzicht auf Arbeitszeiterfassung kann diskriminierend sein!
Der folgende Fall aus Spanien ist für Sie als Arbeitgeber in Deutschland vor allem dann relevant, wenn Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter noch nicht systematisch erfassen und Ihre Mitarbeiter überwiegend Frauen sind. Denn er zeigt: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung trifft praktisch jeden Arbeitgeber – und Verstöße können Entschädigungsklagen wegen unzulässiger Diskriminierung nach sich ziehen (Europäischer Gerichtshof (EuGH), 19.12.2024, C-531/23).
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Zu viel oder zu wenig gezahlt: Nicht immer bekommen Sie Ihr Geld zurück oder müssen eine Nachzahlung leisten
Ein Fehler in der Gehaltsabrechnung ist schnell passiert, etwa durch Tippfehler oder einfach dadurch, weil Änderungen wie eine Arbeitszeitverringerung oder -erhöhung nicht richtig berücksichtigt wurden. Erfahren Sie hier am Beispiel von 2 aktuellen Fällen, welche finanziellen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen solche Über- bzw. Unterzahlungen haben. Die beiden Fälle beziehen sich zwar auf Beamte, sind aber auf Arbeitnehmer direkt übertragbar.
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Als Führungskraft geeignet? Vertrauen Sie besser nicht auf das Selbstbild Ihrer Mitarbeiter
Sicher haben Sie es auch schon erlebt, dass sich die Ergebnisse eines Teams nach dem Antritt einer neuen Führungskraft dramatisch verbessert oder verschlechtert haben. Wie aber erkennen Sie, wer als Führungskraft wirklich geeignet ist? Eine im Dezember 2024 veröffentlichte Studie des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) mit 555 Teilnehmern liefert hierzu wichtige und teilweise auch überraschende Erkenntnisse.
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Abfindungen 2025: 7 Tipps, damit Sie nicht mehr als nötig zahlen und späteren Ärger vermeiden
„Wir zahlen eine Abfindung und haben dann unsere Ruhe“: Diese Hoffnung erfüllt sich nicht immer, wenn Sie sich von einem Mitarbeiter trennen. Manche Mitarbeiter sperren sich, weil sie Einbußen beim Arbeitslosengeld fürchten. Andere bereiten Ihnen nachträglich Ärger, etwa weil netto weniger übrig bleibt als erwartet. Erfahren Sie hier, wie Sie solche Fallstricke sicher vermeiden.
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Neuer U2-Satz der Minijob-Zentrale: Wie Sie das Erstattungsverfahren betriebsprüfungssicher regeln
Bei Entgeltabrechnern und Arbeitgebern gerät die Erstattung in den Verfahren U1 und U2 hin und wieder in Vergessenheit. Das ist schade, denn Unternehmen können dabei hohe Aufwendungen für Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit (U1), Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) zurückerhalten. Sogar für 556-Euro-Kräfte und Aushilfen gibt es das U1- und das U2-Verfahren. Zum 1.1.2025 hat die Minijob-Zentrale ihre Umlage U2, die Arbeitgeber von Minijobbern monatlich abführen, gesenkt. Lesen Sie hier, wie Sie das U2-Verfahren optimal abwickeln.
Diskriminierungsklagen als Geschäftsmodell: Hier zahlen Sie keine Entschädigung!
Manche Kandidaten bewerben sich nicht aus Interesse an der ausgeschriebenen Stelle, sondern weil sie eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einklagen wollen. Damit handeln sie jedoch rechtsmissbräuchlich. Sie als Arbeitgeber brauchen dann trotz evtl. diskriminierender Formulierungen in der Stellenausschreibung keine Entschädigung zu zahlen. Doch wie belegen Sie den Rechtsmissbrauch? Die Antwort liefert das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.9.2024 (8 AZR 21/24).
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