Kurzarbeit/Arbeitszeiterfassung

24 statt 12 Monate: So lange darf Kurzarbeit jetzt dauern

Kurzarbeit ist ein probates Mittel in Krisenzeiten: Wenn Sie Ihre Mitarbeiter vorübergehend nicht im vertraglich vereinbarten Umfang beschäftigen können, federt das Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur die Gehaltseinbußen Ihrer Mitarbeiter teilweise ab. Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde nun vorübergehend von 12 Monaten auf 24 Monate verlängert.

Hildegard Gemünden

28.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Das Ziel: Personalabbau verhindern

Normalerweise zahlt die Arbeitsagentur für maximal 12 Monate Kurzarbeitergeld (§ 104 Sozialgesetzbuch (SGB) III). Wenn sich die Situation danach für Ihr Unternehmen nicht verbessert hat, bleibt Ihnen nur der Personalabbau, z. B. durch betriebsbedingte Kündigungen und/oder Aufhebungsverträge. Um Ihnen mehr Planungssicherheit zu geben und Entlassungen zu verhindern, wurde die maximale Bezugsdauer nun per Verordnung auf 24 Monate verlängert. Die Verordnung gilt vom 1.1. bis 31.12.2025.

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