Es herrscht Krise überall – und das hinterlässt auch bei Ihrer Belegschaft Spuren: Psychisch angeschlagene oder gestresste Kollegen sind da erst der Anfang… Diese Dauerbelastungen sind der Vorbote der nächsten […]
Kennen Sie dieses „leise Brodeln“ im Team auch? Keiner spricht es offen aus, aber Sie merken es irgendwie doch: Die Luft ist raus. Mitarbeiter, die sich früher für ein Projekt […]
Wann beginnt bzw. endet die Arbeitszeit, wenn Ihre Mitarbeiter außerhalb des Betriebs für Sie tätig werden? Und spielt es eine Rolle, wie die Mitarbeiter dorthin kommen? Diese Fragen führen immer wieder zu Diskussionen. Hierüber hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 9.10.2025 (C-110/24) in einem spanischen Fall entschieden, der auch für Sie als Arbeitgeber in Deutschland relevant ist.
Nachdem der Bundesrat am 19.12.2025 dem Aktivrentengesetz und dem sogenannten Rentenpaket zugestimmt hat, sind Beschäftigungen im Rentenalter für Sie als Arbeitgeber rechtlich weniger riskant und für die betroffenen Mitarbeiter finanziell attraktiver. Erfahren Sie hier, was die am 1.1.2026 in Kraft getretenen Neuerungen für Sie und Ihre Mitarbeiter konkret bedeuten.
Auszubildende haben zwar keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde im Jahr 2026. Sofern Sie als Arbeitgeber nicht tarifgebunden sind, müssen Sie Ihren Auszubildenden aber die Mindestvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zahlen. Diese ist zum 1.1.2026 erneut gestiegen.
Beschäftigen Sie Mitarbeiter mit unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen, evtl. sogar schwankenden, unregelmäßigen Arbeitszeiten? Dann kann es für Sie aufwendig sein, den Urlaubsanspruch jedes einzelnen Mitarbeiters genau zu berechnen. Der Arbeitgeber im folgenden Fall wollte das Problem mit einer großzügigen Regelung vereinfachen. Doch so geht es nicht (Bundesarbeitsgericht (BAG), 19.8.2025, 9 AZR 218/24).
Bis spätestens 31.3.2026 wird Ihre Meldung über die Anzahl Ihrer schwerbehinderten Mitarbeiter im Jahr 2025 fällig. Haben Sie im vergangenen
Jahr zu wenige schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigt, sind Sie verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu ermitteln und zu überweisen. Für das Beschäftigungsjahr 2025 wurde die Abgabe angehoben. Lesen Sie hier, wie Sie Meldung und Überweisung rechtzeitig
und richtig erledigen.
Jahresgespräche zwischen Führungskräften und Mitarbeitern sind in vielen Unternehmen Pflicht. Oft werden sie aber nur als lästiges Übel abgearbeitet, von dem niemand etwas hat – eine reine Zeitverschwendung. Doch das ist schade. Machen Sie Ihren Führungskräften
und Ihren Mitarbeitern bewusst, wozu das Jahresgespräch dient und wie sie es sinnvoll nutzen. Damit Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen von den Gesprächen profitieren.
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Übersicht: Sozialbeiträge für versicherungspflichtige Mitarbeiter in Rente