Lohn & Gehalt aktuell 23.09.2024

KW 39-40 | 2024

Beschäftigungsende:
Mit dem Ende einer Beschäftigung ist diese für Sie als Entgeltabrechner noch lange nicht abgeschlossen. Von ausstehenden
Ansprüchen über Bescheinigungen bis hin zu diversen Meldungen haben Sie noch jede Menge Einzelheiten zu regeln.

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Versicherung & Beiträge beim neuen Qualifizierungsgeld: Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Seit dem 1.4.2024 gibt es das Qualifzierungsgeld. Die neue Förderung der Arbeitsagentur gibt Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter auch in – oder gerade wegen – einer wirtschaftlichen Schieflage weiterzubilden. Die Antrags- und Auszahlungsverfahren hierbei ähneln denen des Kurzarbeitergelds. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben nun auch Details zu Versicherungspflicht und Beitragszahlung veröffentlicht (Besprechung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 26.6.2024).
Aktuelles
Mitarbeiteraustritt: So sorgen Sie für einen sauberen Schlussstrich
Nach einem Mitarbeiteraustritt ist der „Fall“ für Vorgesetzte und Kollegen oftmals schnell erledigt. Das gilt aber nicht für Sie! Damit ein sauberer Schlussstrich unter die Beschäftigung gezogen wird und der ehemalige Mitarbeiter nicht irgendwann Ansprüche gelten machen kann, haben Sie nach dem letzten Arbeitstag eines ehemaligen Mitarbeiters noch einiges zu erledigen. Lesen Sie hier, wie Sie dabei rechtssicher vorgehen.
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Versicherungspflicht: Vorsicht bei freier Mitarbeit direkt nach einer Anstellung
Viele Arbeitnehmer trennen sich vom Arbeitgeber, um sich selbstständig zu machen. Anschließend bieten sie ihrem ehemaligen Arbeitgeber die freie Mitarbeit an. Als Entgeltabrechner sollten Sie in solchen Fällen besonders wachsam sein. Warum das so ist, zeigt ein aktuelles Urteil des bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 19.6.2024 (Az. L 16 BA 72/22).
Woman judge hand holding gavel to bang on sounding block in the court room.
Bisher privat versichert und Ü55? Diese Mitarbeiter können nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Kennen Sie das? Ältere Mitarbeiter möchten nach einer längeren Phase mit einer privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche. Dafür sind sie sogar bereit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Doch ab einem Alter von 55 Jahren ist vielen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung endgültig verwehrt. Dies bestätigt ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG, Urteil vom 30.7.2024, Az. L 10 KR 157/24). Zeigen Sie Beschäftigten bei der nächsten Diskussion zu diesem Thema den folgenden Beitrag.
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