Lohn & Gehalt aktuell 26.08.2024

KW 35-36 I 2024

Wie Ihr Unternehmen Rentner bald noch günstiger und einfacher beschäftigen kann

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Betreuung eines kranken Kindes: Erhalten die Beschäftigten Geld von der Krankenkasse oder von Ihrem Unternehmen?
Nach den Sommerferien bekommen Sie das vermutlich wieder häufiger zu hören: „Mein Kind ist krank, ich kann heute nicht zur Arbeit kommen.“ Mitarbeiter mit kranken Kindern bleiben grundsätzlich zu Recht zu Hause. Sie als Entgeltabrechner haben dann aber zu klären, ob der Beschäftigte Entgeltfortzahlung Ihres Unternehmens oder Kinderkrankengeld erhält. Das ist oft gar nicht so einfach. Lesen Sie hier, wie Sie jeden Fall rechtssicher abwickeln.
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Den Solidaritätszuschlag führen Sie bald für noch weniger Mitarbeiter ab
Den Solidaritätszuschlag von 5,5 % erheben Sie derzeit nur noch für wenige Mitarbeiter. Durch Anhebung der „Nullzone“ ab dem Jahr 2025 reduziert sich der Anteil der Beschäftigten weiter, die ihn überhaupt noch zahlen müssen. Ganz abgeschafft ist die Abgabe aber nach wie vor nicht. Lesen Sie hier, was ab kommendem Jahr konkret gilt.
Aktuelles
Arbeitsunfähigkeit und Kündigungsfrist stimmen überein? Dann muss der Mitarbeiter Ihnen mehr als nur eine AU liefern!
Wenn ein Mitarbeiter nach einer Eigen- oder Arbeitgeberkündigung genau bis zum Ende der Kündigungsfrist krankgeschrieben ist, werden Sie vermutlich misstrauisch. Zu Recht! In solchen Fällen sind Sie zwar nicht ohne Weiteres dazu berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Allerdings kann es sein, dass der Beschäftigte neben der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) weitere Beweise für seine Arbeitsunfähigkeit liefern muss. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern zeigt, was Arbeitgeber einfordern können (Urteil vom 7.5.2024, Az. 5 Sa 98/23).
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