Der Mitarbeiter eines Unternehmens, das Wurst- und Schinkenprodukte herstellt, kündigte sein Beschäftigungsverhältnis am 12.12.2022 fristgemäß zum 15.1.2023. Am 13.12.2022 suchte er einen Arzt auf, der ihm zunächst eine Arbeitsunfähigkeit bis zum 6.1.2023 bescheinigte. Anschließend stellte der Arzt eine Folgebescheinigung bis zum 16.1.2023 aus. Am 16.1.2023 trat der ehemalige Mitarbeiter eine neue Beschäftigung im Lebensmitteleinzelhandel an.
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