Aktuelle Urteile

Arbeitsunfähigkeit und Kündigungsfrist stimmen überein? Dann muss der Mitarbeiter Ihnen mehr als nur eine AU liefern!

Wenn ein Mitarbeiter nach einer Eigen- oder Arbeitgeberkündigung genau bis zum Ende der Kündigungsfrist krankgeschrieben ist, werden Sie vermutlich misstrauisch. Zu Recht! In solchen Fällen sind Sie zwar nicht ohne Weiteres dazu berechtigt, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Allerdings kann es sein, dass der Beschäftigte neben der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) weitere Beweise für seine Arbeitsunfähigkeit liefern muss. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern zeigt, was Arbeitgeber einfordern können (Urteil vom 7.5.2024, Az. 5 Sa 98/23).

Britta Schwalm

26.08.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Mitarbeiter eines Unternehmens, das Wurst- und Schinkenprodukte herstellt, kündigte sein Beschäftigungsverhältnis am 12.12.2022 fristgemäß zum 15.1.2023. Am 13.12.2022 suchte er einen Arzt auf, der ihm zunächst eine Arbeitsunfähigkeit bis zum 6.1.2023 bescheinigte. Anschließend stellte der Arzt eine Folgebescheinigung bis zum 16.1.2023 aus. Am 16.1.2023 trat der ehemalige Mitarbeiter eine neue Beschäftigung im Lebensmitteleinzelhandel an.

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