Bei Entgeltabrechnern und Arbeitgebern gerät die Erstattung im sogenannten U2-Verfahren hin und wieder in Vergessenheit. Das ist schade. Denn Ihr Unternehmen kann bei Schwanger- und Mutterschaft einer Mitarbeiterin hohe Aufwendungen zurückerhalten. Von Ihrer Seite ist dafür nur ein Antrag nötig. Lesen Sie hier, was dabei aktuell zu beachten ist und welche neuen Vorgaben ab 1.6.2025 für den Mutterschutz nach einer Fehlgeburt gelten.
