Im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen, insbesondere die Entgeltzahlung, darf Ihr Unternehmen keine Mitarbeiter willkürlich diskriminieren. Das bedeutet allerdings nicht, dass alle Mitarbeiter, die eine gleiche oder ähnliche Tätigkeit ausüben, auch gleich entlohnt werden müssen. Ein gerade veröffentlichtes Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 28.1.2025, Az. 5 SLa 159/24) zeigt, worauf es ankommt. Auch Sie sollten die Entlohnung Ihrer Kollegen nach den Kriterien der Entscheidung im Auge behalten, um Nachzahlungen zu vermeiden. Immerhin laufen bei Ihnen sämtliche Entgeltdaten zusammen.
DiskriminierungGehalt