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9 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Eltern(teilzeit) von Mitarbeitern

Im Anschluss an den Mutterschutz haben sowohl der Vater als auch die Mutter eines Kindes die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen. Mitarbeiter in Elternzeit können sich vollständig freistellen lassen oder in Teilzeit weiterarbeiten. In der Praxis zeigt sich immer wieder: Es fallen vor allem 9 zentrale Fragen an. Wie Sie diese nach neuen Vorgaben lösen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
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Britta Schwalm

23.06.2025 · 6 Min Lesezeit

1. Wer kann Elternzeit beanspruchen?

Im Anschluss an die Mutterschutzfrist kann die Mutter direkt in Elternzeit gehen oder zunächst wieder arbeiten und später Elternzeit beanspruchen. Der Vater eines Kindes hat ebenfalls Anspruch auf Elternzeit. Folgende Arbeitnehmer können Elternzeit verlangen:

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