Lohn & Gehalt aktuell 03.02.2025

KW 05-06 | 2025

Top-Thema:
Neuer U2-Satz der Minijob-Zentrale: Wie Sie das Erstattungsverfahren betriebsprüfungssicher regeln

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Kündigung: Wann Sie ausstehenden Urlaub auf eine Freistellung anrechnen dürfen
Hin und wieder muss ein Mitarbeiter trotz Kündigungs- oder Auslauffrist sofort das Unternehmen verlassen. Er wird freigestellt. Hat er dann noch Resturlaubsansprüche, dürfen diese unter bestimmten Voraussetzungen auf die Freistellung angerechnet werden. Ein gerade veröffentlichtes Gerichtsurteil zeigt, welche Vorgaben dafür erfüllt sein müssen (Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz vom 21.8.2024, Az. 7 Sa 193/23).
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Überstundenzuschlag: Unterscheiden Sie zwischen Voll- und Teilzeit, um Nachzahlungen zu vermeiden
Viele Arbeits- oder Tarifverträge enthalten Klauseln, nach denen Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte erst dann gezahlt werden, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten wird. Solche Regelungen hat die deutsche Rechtsprechung in den letzten Jahren immer wieder als rechtens bestätigt. Doch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jetzt anders entschieden (Urteil vom 5.12.2024, Az. 8 AZR 370/20). Prüfen Sie also am besten sofort, wie Überstundenzuschläge in den Arbeitsverträgen Ihres Unternehmens geregelt sind.
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Neuer U2-Satz der Minijob-Zentrale: Wie Sie das Erstattungsverfahren betriebsprüfungssicher regeln
Bei Entgeltabrechnern und Arbeitgebern gerät die Erstattung in den Verfahren U1 und U2 hin und wieder in Vergessenheit. Das ist schade, denn Unternehmen können dabei hohe Aufwendungen für Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit (U1), Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) zurückerhalten. Sogar für 556-€-Kräfte und Aushilfen gibt es das U1- und das U2-Verfahren. Zum 1.1.2025 hat die Minijobzentrale ihre Umlage U2 gesenkt, die Arbeitgeber von Minijobbern monatlich abführen. Lesen Sie hier, wie Sie das U2-Verfahren optimal abwickeln.
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Weihnachtsgeld kassiert und gekündigt? Denken Sie an die Rückforderung!
Kennen Sie das? In Ihrem Unternehmen wurde gerade ein Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt gezahlt, und kurz darauf kündigt ein Beschäftigter. Mit seinem Abgang hat er so lange gewartet, weil er sich die Extra-Leistung nicht entgehen lassen wollte. Passiert so etwas auch in Ihrem Unternehmen, können Sie die Leistung häufig zurückverlangen. Das sollten Sie auf keinen Fall übersehen. Denn Ihr Unternehmen kann damit viel Geld sparen.
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Unter diesen Voraussetzungen können Sie Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängern lassen
Von Kurzarbeit profitiert Ihr Unternehmen, wenn Mitarbeiter unterbeschäftigt sind, aber nicht entlassen werden sollen. Im Rahmen der Kurzarbeit arbeiten die Mitarbeiter vorübergehend weniger und erhalten hierfür ein entsprechend reduziertes Entgelt. Einen Teil der Einbußen für die Mitarbeiter fängt die Bundesagentur für Arbeit (BA) durch das Kurzarbeitergeld auf. Die maximale gesetzliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde bis zum 31.12.2025 von 12 auf 24 Monate erhöht. Sie haben dadurch mehr Planungssicherheit.
Mitarbeiter im Ausland: Das sind die neuen Werte für Ihre Reisekostenabrechnung
Die meisten Unternehmen unterhalten mittlerweile wichtige Auslandskontakte – Ihres auch? Dann sind Sie auch im Jahr 2025 mit der Abrechnung von Auslandsdienstreisen beschäftigt. Was Ihnen die Sache erschwert, sind die zahlreichen unterschiedlichen Werte für die verschiedenen Ziele im Ausland. Hierfür gibt es seit dem 1.1.2025 wieder neue Größen. Für jedes Land gelten nach wie vor andere Werte. Doch gewusst wie – und die Abrechnung von Dienstreisen ins Ausland erscheint gleich viel weniger kompliziert. Lesen Sie hier, wie Sie sich 2025 effizient und betriebsprüfungssicher durch die Auslandsreisekostenabrechnungen arbeiten.
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