Ein Unternehmen hatte mit einer Beschäftigten einen Arbeitsvertrag vereinbart. Danach war das Unternehmen während der Kündigungsfrist berechtigt, die Arbeitnehmerin innerhalb gesetzlicher Bestimmungen von der Arbeit freizustellen. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund ordentlicher Kündigung des Unternehmens. Im Kündigungsschreiben hieß es unter anderem: „Sie werden mit sofortiger Wirkung von der Arbeit unter Anrechnung der noch bestehenden Urlaubsansprüche freigestellt.“ Zum Zeitpunkt der Kündigung hatte die Beschäftigte noch einen Resturlaubsanspruch von 7 Tagen aus dem Vorjahr und einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen aus dem aktuellen Jahr. Sie war der Ansicht, dass ihr die 15 Tage Urlaub abgegolten werden müssten. Das LAG bestätigte das Vorgehen des Unternehmens jedoch als rechtens.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Lohn & Gehalt aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie das Sozialversicherungsrecht
- rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz
