Personal aktuell 19.05.2025

KW 21-22 I 2025

Top-Thema: Ist Ihr Mitarbeiter leitender Angestellter? Auf die unternehmerische Entscheidungsfreiheit kommt es an

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Verspätete Datenauskunft ist kein immaterieller Schaden: Sie brauchen keine Entschädigung zu zahlen
Wenn ein (ausgeschiedener) Mitarbeiter von Ihnen Auskunft über die personenbezogenen Daten verlangt, die Sie von ihm verarbeitet haben, müssen Sie diese Auskunft unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats erteilen (Art. 15 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)). Wegen einer verspäteten Auskunft brauchen Sie in der Regel aber dennoch keine Entschädigung an den Mitarbeiter zu zahlen (Bundesarbeitsgericht (BAG), 20.2.2025, 8 AZR 61/24).
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Einmal Bürohund, immer Bürohund: Das muss nicht sein
In vielen Betrieben ist es heute üblich, dass Mitarbeiter ihre Hunde mit zur Arbeit bringen. Welche Handhabe haben Sie aber, wenn das irgendwann nicht mehr passt? Der folgende Fall liefert hierzu wichtige Hinweise.
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Gehalt in Kryptowährung ist möglich – aber nur begrenzt
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts etwa in Form eines Dienstwagens oder vergünstigter Waren des Arbeitgebers erhalten. Aber Kryptowährungen statt Geld? Auch das ist möglich (Bundesarbeitsgericht (BAG, 16.4.2025, 10 AZR 80/24)).
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Weniger Führung ist oft mehr: 3 Tipps, damit Ihre Mitarbeiter lernen, eigenverantwortlich zu handeln
Ärgern Sie sich gelegentlich über Mitarbeiter, die Sie bestens angeleitet haben und die trotzdem mit jedem kleinen Problem zu Ihnen kommen? Sie entwickeln sich einfach nicht weiter. Oft ist diese optimale Anleitung genau das Problem. Lesen Sie hier, wie Sie sich gezielt zurückhalten, damit Ihre Mitarbeiter zunehmend mehr Verantwortung übernehmen.
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Homeoffice: Der Trend zur Präsenzpflicht lässt nach
Machten im letzten Jahr noch große Unternehmen wie SAP, VW oder die Deutsche Bank Schlagzeilen, indem sie mehr Präsenztage für ihre Mitarbeiter anordneten, scheint dieser Trend nun gebrochen. Das zeigt die Universität Konstanz, die mit ihrer seit 5 Jahren laufenden repräsentativen Homeofficestudie die zentralen Entwicklungen rund um das mobile Arbeiten untersucht.
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Ist Ihr Mitarbeiter leitender Angestellter? Auf die unternehmerische Entscheidungsfreiheit kommt es an
Leitende Angestellte haben mehr Einfluss im Unternehmen als „normale“ Mitarbeiter. Sie genießen arbeitsrechtlich aber auch weniger Schutz und werden insbesondere nicht vom Betriebsrat vertreten. Für Sie als Arbeitgeber ist es daher interessant, möglichst viele Mitarbeiter als leitende Angestellte zu behandeln. Doch hier gibt es Grenzen, die der folgende Fall aufzeigt (Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen, 9.12.2024, 16 TaBV 93/24).
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Wie Sie sicherstellen, dass Aushilfen tatsächlich geringfügig beschäftigt sind
Der Begriff „Aushilfe“ fällt häufig, wenn neue Mitarbeiter vorübergehend oder in geringem Umfang beschäftigt werden sollen. Doch sozialversicherungsfrei sind diese Mitarbeiter nur, wenn strikte Vorgaben erfüllt werden. Weil ein Schokoladenhersteller darauf nicht geachtet hat, muss er mehrere Tausend Euro an Versicherungsbeiträgen nachzahlen. So hat es das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen- Bremen vor wenigen Wochen entschieden (Urteil vom 22.1.2025, Az. L 2 BA 41/24). Lesen Sie hier, wie Sie es besser machen und worauf Sie konkret achten sollten, wenn Sie „Aushilfen“ einstellen.
In eine größere Wohnung fürs Homeoffice: Erstattung der Umzugskosten ist steuer- und beitragspflichtig
Die Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs können Sie Ihrem Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 Einkommensteuergesetz (EStG)). Kosten, die Sie nicht übernehmen, sind für Ihren Mitarbeiter Werbungskosten. Aber ist eine berufliche Veranlassung gegeben, weil er mehr Platz für die Arbeit im Homeoffice braucht? Diese Frage hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 5.2.2025 (VI R 3/23) entschieden.