Das Berufsausbilder-Magazin 07.11.2024

13 | 2024

Rechtliche Fragen und Urteile:
Ein aktuelles Gerichtsurteil stärkt die Rechte von schwangeren Auszubildenden

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Wegeunfall: Wer einen Umweg läuft, ist nicht versichert
Auszubildende sind sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer. Das bedeutet auch: Erleiden sie einen Arbeits- oder Wegeunfall, zahlt die Berufsgenossenschaft. Das gilt aber nicht, wenn vom direkten Arbeitsweg abgewichen wird.
Die Kunst des Delegierens: So wird das Übertragen von Arbeiten für Sie als Ausbilder zum Kinderspiel
Delegieren, Aufgaben verteilen, Azubis anweisen – all das kann man gut machen oder auch schlecht. Auch exzellent ist übrigens möglich. Gerade für Sie als Ausbilder hängt hiervon Ihr Erfolg und der Ihrer Azubis ab. Wer schwach delegiert, hat hinterher mehr Arbeit und jede Menge Probleme. Gleichzeitig bröckelt das eigene Ansehen. Mit den folgenden Tipps delegieren Sie richtig und vermeiden gezielt Fehler.
Ein aktuelles Gerichtsurteil stärkt die Rechte von schwangeren Auszubildenden
Ein kleiner Fall mit großer Wirkung: Eine Arbeitnehmerin hat sich erfolgreich gegen ihre Kündigung gewährt. Sie war zu dem Zeitpunkt, als die Kündigung ausgesprochen wurde, schwanger, wusste es aber noch nicht. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Empfehlungen gegeben und die deutsche Rechtsprechung maßgeblich beeinflusst. Die Folge: Schwangere Arbeitnehmerinnen und auch Auszubildende sind in Zukunft noch besser geschützt. Lesen Sie, was Sie infolge des Urteils (EuGH, Urteil vom 27.6.2024, Rs. C-284/23) und grundsätzlich bei der Kündigung schwangerer Auszubildender zu beachten haben.
Zwischen den Ebenen: Als Ausbilder Kongruenz entwickeln
Als Ausbilder bewegen wir uns auf verschiedenen Ebenen – der beruflichen, der persönlichen und der sozialen. Wie gelingt es, zwischen diesen Rollen authentisch und stimmig zu agieren?
Kündigung in der Ausbildung, wenn die Arbeitsqualität nicht stimmt?
Welche Rolle spielt eigentlich die Qualität der Arbeit in der Ausbildung? Und was ist, wenn die Mängel über einen längeren Zeitraum gravierend sind und möglicherweise sogar Geschäftsbeziehungen darunter leiden? Kann einem Auszubildenden deshalb gekündigt werden, ggf. nach mehreren Abmahnungen?