Es ist vor allem der Auszubildende selbst, der seinen Urlaub plant und damit auch die Urlaubstage festlegt. Dabei ist zu beachten:
- Für Auszubildende gilt insbesondere, dass sie keinen Urlaub an Berufsschultagen nehmen dürfen.
Nur wenn dringende betriebliche Gründe dem Urlaubswunsch entgegenstehen, können Sie Veto einlegen. Dabei sollte das Aufrechterhalten der betrieblichen Abläufe bei Auszubildenden aber keine Rolle spielen, denn das Lernen steht im Vordergrund. Haben Sie eine wichtige betriebliche Ausbildungsveranstaltung mit Ihren Auszubildenden geplant oder einen anderen Termin, der die Ausbildung ergänzt oder bereichert, kann ein solcher Grund vorliegen. Ansonsten sagen Sie im Rahmen der oben genannten Bedingungen am besten Ja zu den Urlaubswünschen Ihrer Auszubildenden.
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