Arbeitsrecht kompakt 09.09.2024

Sonderausgabe: So gestalten Sie Ihre Arbeitsverträge rechtssicher

So sichern Sie sich einen flexiblen Mitarbeitereinsatz
Versetzungsklausel muss sich ausdrücklich auf gleichwertige andere Stellen beziehen
„Geld regiert die Welt“: So regeln Sie die Vergütung eindeutig

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Das Grundgerüst Ihres Arbeitsvertrages: Am Anfang schon bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses denken
Jedes Arbeitsverhältnis ist auch endlich. Deshalb sollten Sie schon zu Beginn auch an die Möglichkeit denken, wie das Arbeitsverhältnis gerichtsfest beendet werden kann. Das geschieht mit den sogenannten Rahmenbedingungen. Bevor es also ins Detail geht bzw. auf den konkreten Einzelfall ankommt, sollten diese bereits feststehen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Klauseln, die Ihren Arbeitsvertrag abrunden und die deshalb – auch zur Einhaltung Ihrer Nachweispflichten – niemals fehlen sollten.
Versetzungsklausel muss sich ausdrücklich auf gleichwertige andere Stellen beziehen
Nicht vieles ist so unbeständig wie die Arbeitswelt. Um als Arbeitgeber auf sämtliche Eventualitäten reagieren zu können, fängt es bei den richtigen Klauseln und vor allem den konkreten Formulierungen im Arbeitsvertrag an. Ganz vorne bei der Sicherung zukünftiger Flexibilität steht die Versetzungsklausel. Wird diese aber aus Unachtsamkeit oder bewusst falsch formuliert, erreichen Sie genau das Gegenteil, wie der folgende Fall zeigt.
Überstunden und Kurzarbeit nur mit Vereinbarung
In der wirtschaftlichen Krise können viele ihr Unternehmen nur durch eingreifende Maßnahmen, wie die Einführung von Kurzarbeit, retten. Um dagegen die guten Zeiten voll auszunutzen, sollte auch eine Überstundenregelung niemals fehlen. Sowohl Überstunden als auch Kurzarbeit können Sie ohne ausdrückliche Vereinbarungen regelmäßig nicht einfach anordnen.
So sichern Sie sich einen flexiblen Mitarbeitereinsatz
Für Sie als Arbeitgeber gehören sie mit zu den unvermeidbaren Punkten bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen: Regelungen zum Einsatzort und der Arbeitszeit. Als eiserner Grundsatz gilt hier: Je allgemeiner Sie das Aufgabenfeld umreißen, desto vielseitiger können Sie den Mitarbeiter später auch einsetzen.
Hüten Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse wie Ihren Augapfel! Mit diesen Klauseln schützen Sie Ihr Unternehmen zusätzlich
Bei den bisher im aktuellen Themenspezial behandelten Vertragsklauseln handelte es sich vordergründig um die Haupt- und Rahmenbedingungen. Das Fundament eines jeden Arbeitsvertrages. Für Sie als Arbeitgeber geht es jedoch noch um viel mehr. Das höchste Gut Ihres Unternehmens steckt meist im Detail. Insbesondere im herstellenden Gewerbe kommt es darauf an, dass etwaige Konkurrenten nicht einfach mit dem „Kopieren“ anfangen können. Um sich gegen Plaudertaschen abzusichern, bieten sich die nachfolgenden Regelungen an.
„Geld regiert die Welt“: So regeln Sie die Vergütung eindeutig
Eines der streitintensivsten Themen ist ganz sicher die Vergütung. Regeln Sie deshalb bereits im Arbeitsvertrag konkret, auf welche Gelder Ihre Mitarbeiter Anspruch haben. Dabei sollten Sie – falls erforderlich – vor allem auch etwaige Zuschläge, das Entgelt für Bereitschaftsdienste oder eine gewollte Anrechnung übertariflicher Zulagen auf spätere Tariflohnerhöhungen nicht vergessen.
Es gilt eine Monatsfrist für die Erstellung des schriftlichen Arbeitsvertrags – Das muss alles rein!
Ein Arbeitsvertrag darf natürlich auch mündlich geschlossen werden. Spätestens jedoch einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niedergelegt worden sein (§ 2 Nachweisgesetz (NachwG)). Die Niederschrift ist zu unterzeichnen und Ihrem Arbeitnehmer auszuhändigen. Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist (noch) ausgeschlossen. Die Bundesregierung hat sich jedoch bereits darauf geeinigt, zukünftig auch die Textform zuzulassen. Insoweit halte ich Sie auf dem Laufenden.
Mit dieser Klausel müssen Sie nicht erst auf Verjährung warten
Die Verjährungsfristen sind lang und sorgen deshalb mitunter für eine unsichere Rechtslage. Dies gilt selbst, nachdem das Arbeitsverhältnis schon lange beendet ist. Um frühzeitig Rechtssicherheit zu erlangen und wirklich abschließen zu können, sollte eine Ausschlussklausel in keinem Arbeitsvertrag fehlen. Hierbei müssen Sie jedoch besonders auf die richtige Formulierung und die einzuhaltenden Regeln achten. Andernfalls kann der Schuss nach hinten losgehen, und Sie haben keine Zeit gewonnen.

Downloads

  • Musterformulierung: Beginn und Dauer Arbeitsverhältnis
  • Musterformulierung: Kündigungsausschluss vor Arbeitsantritt
  • Musterformulierung: Probezeit
  • Musterformulierung: Kündigungsfristen
  • Musterformulierung: Ordentliche Kündigung
  • Musterformulierung: Arbeitsende, Renteneintritt
  • Musterformulierung: Schlussbestimmungen, Textformklausel, Salvatorische Klausel
  • Musterformulierung: Art, Umfang und Ort der Tätigkeit
  • Musterformulierung: Regelung zur Arbeitszeit, Nacht- und Feiertagsarbeit
  • Musterformulierung: Kurzarbeit
  • Musterformulierung: Überstunden
  • Musterformulierung: Überstundenabgeltung
  • Musterformulierung: Überstundenabgeltung, Bezahlung, Freizeit
  • Musterformulierung: Vergütung
  • Musterformulierung: Zuschläge
  • Musterformulierung: Anrechnung auf zukünftige Tariflohnerhöhungen
  • Musterformulierung: Freiwilligkeitsvorbehalt
  • Musterformulierung: Widerrufsvorbehalt
  • Musterformulierung: Verschwiegenheitspflicht
  • Musterformulierung: Nutzung der betrieblichen Telekommunikationsmittel
  • Musterformulierung: Nebentätigkeit
  • Musterformulierung: Ausschlussfrist